Kinderschutz

Kinder- und Jugendschutz in der AWO – Soziale Dienste gGmbH Wismar

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der AWO – Soziale Dienste gGmbH Wismar begleiten und fördern eine gesunde Entwicklung der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Das Wohl der Jungen und Mädchen steht dabei immer im Mittelpunkt.

Was brauchen Kinder, um gesund aufwachsen zu können?

Sie brauchen zum Beispiel:

  • Bindung (Liebe, Wärme, Sicherheit),
  • Zeit und Aufmerksamkeit von den Eltern,
  • das Gefühl, verstanden zu werden,
  • Anerkennung und Lob,
  • das Gefühl, dass sie als Individuum wahrgenommen werden mit eigenen Gedanken, Gefühlen, Interessen.

Bestimmte Umstände in Familien können dazu führen, dass die Grundbedürfnisse eines Kindes nicht ausreichend erfüllt werden (können) und das Wohl des Kindes in Gefahr gerät.

Definition Kindeswohlgefährdung:

Gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr für die Befriedigung der körperlichen, seelischen, geistigen oder erzieherischen Bedürfnisse des Kindes, dass sich bei einer weiteren Entwicklung eine Schädigung des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussagen lässt (Bundesgerichtshof).

Der wirksame Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern uns als freier Träger der Jugendhilfe ein großes Anliegen.

Um das gewährleisten zu können, haben wir eine langjährige Mitarbeiterin zur „insoweit erfahrenen Fachkraft im Kinderschutz“ nach § 8a SGB VIII, ausbilden lassen. Diese begleitet und berät die Kollegen, bei Bekanntwerden von gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung, gemäß § 8a Abs. 4 sowie § 4 KKG.

Als fallbezogene/r Berater/in übernimmt die insoweit erfahrene Fachkraft im Rahmen der Gefährdungseinschätzung unterschiedliche Aufgaben als:

  • Fachberater/-in im Kinderschutz,
  • Verfahrensexperte/-in (d.h. Prozessbegleitung, keine Fallverantwortung),
  • Methodische/-r Berater-in: im Bereich Gesprächsführung im kollegialen Team, zu Fragen der Durchführung von Elterngesprächen im Bereich Kindeswohlgefährdung sowie zu Fragen der Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung,
  • Experte/-in in Fragen des Hilfenetzwerkes in der jeweiligen Region,
  • Beteiligte/r der Qualitätsentwicklung im Kinderschutz.

(vgl. ausführlicher Moch/Junker-Moch 2009)

Ziel der Kindeswohlgefährdungseinschätzung ist es,:

  • dass Risiko einer zukünftigen Gefährdung des Kindeswohls im Dialog mit den Eltern einzuschätzen,
  • auf Hilfen hinzuwirken bzw. Hilfen zur Abwendung der Gefährdung anzubieten.

Der Fachdienst Jugend wird einbezogen, wenn:

  • die Hilfen nicht wirken,
  • die Eltern keine Mitwirkung zeigen,
  • öffentliche Jugendhilfe erforderlich ist, aufgrund einer akuten Kindeswohlgefährdung.

Kinderschutzfachkräfte:

 

Martina Pawelski

Erzieherin
Integrierter Hort der Freien Schule Wismar
Willi-Schröder-Straße 1-3
23968 Wismar
Tel: 03841-629856
kinderschutz[et]awo-wismar.de